Betriebliche Krankenzusatzversicherung

Ca. 86 % der deutschen Gesamtbevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die Betriebliche Krankenzusatzversicherung ist ein erstklassiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Diese Leistung reiht sich in vorhandene Arbeitgeber-Benefits ein und ist so ein zukunftsweisende Personalinstrument.

Der Arbeitgeber schließt für seine Mitarbeiter einen Rahmenvertrag, mit einem auf das Unternehmen und definierte Gruppen zugeschnittenen Leistungsumfang zur Betrieblichen Krankenzusatzversicherung ab.

 
  • Bessere Absicherung im Krankheitsfall → Der Arbeitnehmer ist schneller wieder fit. Ausfallzeiten können insbesondere durch eine hochwertige stationäre Absicherung reduziert werden.
  • Bindung und Gewinnung von Humankapital im Wettbewerb durch firmeneigene Betriebliche Krankenzusatzversicherung.
  • Ohne Gesundheitsprüfung → Soziale Gerechtigkeit Versicherungsschutz für Alle!
  • Auch die Arbeitgeber/Betriebsinhaber profitieren von den günstigen Konditionen
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Ein Großteil der Abwicklung wird vom Versicherer übernommen. Leistungsabrechnung direkt zwischen Versicherer und Arbeitnehmer.
  • Mehrleistung für den Mitarbeiter mit geringem finanziellen Aufwand. Bis zu einem Betrag von 44 EUR pro Monat („Sachbezug“) fallen i.d.R. keine Sozialabgaben oder Steuern an.

Vorteile für den Arbeitnehmer sind: 

  • Familienangehörige (Ehe- und Lebenspartner, Kinder (bis max. 34 Jahre) der versicherten Mitarbeiter und Firmeninhaber können oftmals fakultativ zu den günstigen Gruppenkonditionen mitversichert werden. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist dann üblicherweise der Arbeitnehmer.
  • Verzicht auf die Gesundheitsprüfung auch für die Familienangehörigen möglich
  • Attraktives Preis-/Leistungsverhältnis Individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes durch die einzelnen Tarife möglich
  • Dem Arbeitgeber gegenüber sind keine Gesundheitsangaben zu machen.
  • Leistungsabrechnung d i r e k t zwischen Versicherer und Versicherten. Selbstverständlich ohne jede Information an den Arbeitgeber. DATENSCHUTZ wird groß geschrieben.
  • Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist oft die Weiterversicherung ohne Gesundheitsprüfung in verschiedenen Varianten möglich.
  • Bei Eintritt in die Rente bleiben die Gruppenkonditionen regelmäßig bestehen.

Ausführliche Information

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