Was ist eine Bietungsbürgschaft?

Die Bietungsbürgschaft garantiert die Einhaltung der angebotenen Konditionen bei einer späteren Auftragserteilung. Bei der Vergabe vieler öffentlicher Aufträge muss im Vorfeld Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber dann möglicherweise eine Bietungsbürgschaft ausstellen. Abgesichert werden durch die Bürgschaft Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält.

Wer benötigt Bietungsbürgschaften?

Für alle Unternehmen, die sich an Bietungsverfahren zur Auftragserteilung beteiligen, ist daher die Bietungsbürgschaft interessant.

Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Dauer der Ausschreibung (3 6 Monate). Die Bürgschaftssumme kann bis zu 5 % des Auftragswertes betragen.

Problematisch kann sich die Absicherung der Bürgschaften bei Versicherern insbesondere bei Internet und EDV sowie im Elektro- und Versandhandel darstellen.

Erfahrungsgemäß akzeptieren Bürgschaftsgläubiger wie Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, ob besondere Bürgschaftstexte verlangt werden.

Welche Laufzeit haben Bietungsbürgschaften?

Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Dauer der Ausschreibung (3 6 Monate). Die Bürgschaftssumme kann bis zu 5 % des Auftragswertes betragen.

Weitere Hinweise zu Bietungsbürgschaften:

Problematisch kann sich die Absicherung der Bürgschaften bei Versicherern insbesondere bei Internet und EDV sowie im Elektro- und Versandhandel darstellen.

Erfahrungsgemäß akzeptieren Bürgschaftsgläubiger wie Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, ob besondere Bürgschaftstexte verlangt werden.

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