Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag

Auch diese Produktvariante ist schnell erklärt:
Sie geben eine Summe X, warten einen vereinbarten Zeitraum Z und erhalten dafür ab dem vereinbarten Beginn eine monatliche Rente.
Alternativ können Sie sich auch mit einer einmaligen Kapitalzahlung K abfinden lassen. Auch hier wird die Rente für den Rest Ihres Lebens gezahlt. [Entweder Kapitalabfindung oder Rente.] Auch hier ist das Vertragsguthaben inkl. aller Zins- und Überschusserträge Basis der Verrentung. Auch hier werden trotz Rentenzahlung noch zusätzliche Erträge aus dem Deckungskapital des Vertrags für Sie erwirtschaftet.

Hier die Gründe, die für eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag sprechen:

Sie haben noch Zeit oder es reicht insgesamt noch nicht für den Ruhestand

Schon immer war es möglich, z. B. das Ende eines Lebensversicherungsvertrags vor das Erreichen des regulären Rentenalters zu legen. Betroffene sind oft in der Altersgruppe 55 bis 63 zu finden. Zudem stehen sie meist noch mit beiden Beinen solide im Berufsleben. Mit Blick auf die Gesamtabsicherung (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorgeverträge, etc.) ist an ein Aufhören auch noch nicht zu denken - man müsste sich finanziell einfach zu stark einschränken.

Die Arbeit macht zudem auch noch Spaß und die paar Jahre, bis keine Abschläge mehr fällig werden, gehen auch schnell vorbei. Doch was macht man bis dahin mit dem Geld, das da überwiesen wurde? Wie schon weiter oben ausgeführt:

  • Überdurchschnittlicher Zinsertrag ohne Schwankungsrisiken
  • dabei einfache und schnelle Zugriffsmöglichkeit aufs Kapital
  • Schutz des Geldes vor Ihnen und Angehörigen

Kurzum: Sie werden nichts finden, was mehr Ertrag bei vergleichbarer Sicherheit bietet - und Sie sorgen dabei noch garantiert lebenslang fürs Alter vor. Mehr Fliegen mit einer Klappe können Sie nicht schlagen.

Steuerliche Absetzbarkeit (Basisrente)

Sollten Sie sich für eine Basisrente entscheiden, können Sie hohe Beitragssummen steuerlich absetzen. Einschließlich eventueller regulärer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind es im Jahr 2024 in der Spitze 27.565 EUR für Alleinstehende und 55.130 EUR für Paare, die zu 100 % geltend gemacht werden können. Die hieraus resultierende Steuerersparnis verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich.

Steuerersparnis

Für private Renten gilt das oben zur Sofort-Rente Gesagte.
In der Basisrentenvariante sieht das etwas anders aus, da hier die staatliche Förderung durch hohe Absetzbarkeit im Vordergrund steht. Trotzdem kann dies vor allem für rentennahe Jahrgänge eine interessante Möglichkeit sein, den Lebensabend finanziell planbarer zu machen.

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