Mit einer Ausführungsbürgschaft sichert der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen bis zur Abnahme der vereinbarten Leistung ab.
Sie wird vor allem im Baugewerbe und bei größeren Aufträgen eingesetzt. Der Auftraggeber erhält damit eine Sicherheit für den Fall, dass der Auftragnehmer seine vereinbarten Leistungen beispielsweise aufgrund einer Insolvenz nicht vollständig ausführen kann.
Eine Ausführungsbürgschaft kann insbesondere dann verlangt werden, wenn ein Auftraggeber eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Ausführung eines Auftrags fordert.
Gewöhnlich werden insbesondere von Bauunternehmen, Bauhandwerkern, Bauträgern und Generalunternehmern, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbau Ausführungsbürgschaften benötigt.
Die Höhe der Bürgschaft richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Häufig werden beispielsweise 10 % der Auftragssumme vereinbart. Die Ausführungsbürgschaft ist ein Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft. Konventionalstrafen sind nicht Gegenstand der Bürgschaft.
Auftraggeber wie Behörden oder größere Unternehmen verwenden teilweise eigene Bürgschaftstexte. Deshalb sollte vor der Beantragung geprüft werden, ob ein bestimmtes Formular oder ein vorgegebener Wortlaut verlangt wird.
Unser Tipp: Lassen Sie uns den gewünschten Bürgschaftstext vorab prüfen. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen oder eine spätere Ablehnung.
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Eine Bürgschaftsversicherung kann eine interessante Alternative zur klassischen Bürgschaft über die Hausbank sein.
Sie können dadurch Ihren Bankkreditrahmen entlasten und zusätzlichen Finanzierungsspielraum schaffen.
Ob und in welchem Umfang ein Bürgschaftsrahmen ohne klassische Sicherheiten möglich ist, hängt unter anderem von der Bonität Ihres Unternehmens, dem gewünschten Rahmen und der jeweiligen Bürgschaft ab.
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