Erhält der Versicherungsnehmer von einem Lieferanten Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel, kann sich der Lieferant Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Warenlieferungsbürgschaft absichern lassen. Damit dient die die Bürgschaft für Warenlieferungen der Sicherung der Zahlung von Forderungen aus der Lieferung von Waren.
Alle Unternehmen, deren Lieferanten eine Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verlangen, können sich mit einer Bürgschaft absichern.
Problematisch kann sich die Absicherung der Bürgschaften bei Versicherern insbesondere in den folgenden Branchen darstellen: Gastronomie, Internet-Unternehmen, EDV-Handel, Lebensmitteleinzelhandel, Elektrohandel und Versandhandel.
Erfahrungsgemäß akzeptieren viele Bürgschaftsgläubiger wie z.B. Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, auf welcher Grundlage die Bürgschaften akzeptiert werden.
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Beim Abschluss eine Kautionsversicherung müssen Sie in aller Regel keine Sicherheiten stellen, der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss aber die Bonität Ihres Unternehmens.
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