Bürgschaften für Mängelansprüche - früher auch als Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet - sichert Auftraggeber nach Abnahme einer Werkleistung für später auftretende Mängelansprüche gegenüber dem Auftragnehmer ab.
Die gesetzliche Grundlage für den Werkvertrag ergibt sich aus §§ 631ff. BGB. Eine Sicherheit kann jedoch nur verlangt werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass die Geltung der VOB/B für den Vertrag vereinbart wird.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, einen Betrag von 3 5 % der Vertragssumme als Sicherheit einzubehalten.Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch die Herausgabe einer Bürgschaft abgelöst werden. Durch Aushändigung der Bürgschaftsurkunde löst der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber ab und erwirbt sich den Anspruch auf die Auszahlung der vollen Rechnungssumme.
Die Bürgschaft für Mängelansprüche ist eine der gebräuchlichsten Bürgschaftsformen für Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus.
Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Bürgschafts-/ Kautionsversicherung? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsere Unterstützung benötigen!
Die Bürgschafts- und Kautionsversicherung ist eine interessante Alternative zum Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen damit Ihre Liquidität, entlastet Ihre Kreditline und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Beim Abschluss eine Kautionsversicherung müssen Sie in aller Regel keine Sicherheiten stellen, der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss aber die Bonität Ihres Unternehmens.
Eine Vielzahl unser Kunden ist tätig als: Abrissfirma, Bautraeger, Bauunternehmer, Bauhandwerker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Exporteur, Fliesenleger, Fensterbauer, Fussbodenverleger, Generalunter-/uebernehmer, Handelsunternehmen, Heizungsbauer, Importeur, Industriebetrieb, Landwirt, Maler, Maschinenbauer, Metallbauer, Sanitaerfirma, Solarbetrieb, Schlosser, Schreiner, Steinmetz, Tischler, Trockenbauer, Spedition, Stuckateur, Wintergartenbau, Zolldienstleister und viele andere Betriebsarten. Fragen Sie uns im Zweifelsfall!