GEWERBETREIBENDE - Eigene Verantwortung – eigene Entscheidungsfreiheit

Die Selbstständigkeit ist nicht nur ein Risiko – es ist auch die vielleicht größte Chance im Berufsleben. Dennoch kann jedem einmal ein Missgeschick passieren. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer überwachen. Was kann man tun, wenn Kunden nicht zahlen? Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren? Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen?

Wir möchten Ihnen hier zumindest eine kleine Übersicht der wichtigsten Bereiche liefern. Dies kann natürlich eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Betriebliche Risiken (B)   -   Private Risiken Unternehmer (P)   -   Mitarbeiter (M)

Betriebshaftpflichtversicherung (B)

Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung  kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (B)

Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, so- wie daraus resultierende Vermögensschäden  (z. B. Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungs fehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung  kommt  für  solche Schäden auf.

Inhaltsversicherung (B)

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebsein- richtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann. Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kom- men schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.

Betriebsunterbrechungsversicherung (B)

Wurde Ihr Betrieb, wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiter laufenden Kosten zu decken. Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbre- chungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung entspricht. Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten  Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Versicherungssumme der Betrieb- sunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.

Eine interessante Alternative zur hier vorgestellten  klassischen  Deckung kann  eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung   (EBU) dar- stellen. Auch hier sind verschiedene Sachgefahren als Ursache der Betriebsunterbrechung mitversichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheitsbedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert. Die EBU stellt damit  auch eine Alternative für ein Krankentagegeld dar – und lässt sich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen

Elektronikversicherung (B)

Wer aus dem Ausfall von Elektronik hohe finanzielle Konsequenzen befürchten kann, sollte diese Form der Absicherung wählen. In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden.

Je wichtiger ein Gerät bzw. eine Gerätegruppe in einem Unternehmen ist (z. B. die Medizinelektronik in einer Arzt- praxis), desto umfangreicher sollte der Versicherungsschutz gewählt werden. Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den ver- sicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwieder- herstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar.

Arbeitsmaschinenversicherung (B)

Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen auf den jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Werkverkehrsversicherung (B)

Selten erscheint man bei seinen Kunden mit leeren Händen. In der Regel führt man Werkzeuge, Maschinen, Waren u. ä. mit sich. Kommt es während des Transports oder beim Be- und Entladen des Trans- portfahrzeugs zu einer Beschädigung der mitgeführten  Dinge, oder wird  bei einer Pause in den Transporter eingebrochen  und Gerät- schaften gestohlen, greift der Schutz der Werkverkehrsversicherung. Auch ein Teil der Ausstattung von Verkaufswagen oder -anhängern (z. B. Kassen, Friteusen…), die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, lassen sich nur über eine Werkverkehrsversicherung absichern.

Rechtsschutzversicherung (B)

Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im  Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanage- ments  für ihre gewerblichen Kunden. Damit können Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

Krankenversicherung (P)

Unternehmer sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Selbstständigem die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl. beitragsgünstiger zu versichern. Neben Ihren individuellen Leistungswünschen  muss auch Ihre persönliche  familiäre  Situation mit berücksichtigt werden, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Berufsunfähigkeitsversicherung (P)

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich.  Eine Berufsunfähigkeits- versicherung stellt eine ideale Lösung dar,

Unfallversicherung (P)

Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichern. Dies ist regelmäßig jedoch nicht empfehlenswert. Unfallversicherungsschutz lässt sich  besser  und umfangreicher über eine private Unfallversicherung darstellen. Nur so erhalten Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung. Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungs- leistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen – und nur so können Sie überhaupt eine Kapitalzahlung erhalten, die für Umbaumaßnahmen und nötige Sonderanschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt erworbenen Behinderung anfallen, ausreicht. Behandlungskosten, Rente bei Berufskrankheiten, etc. sind ebenfalls über andere Sparten gezielter und besser absicherbar als über die Berufsgenossenschaft.

Schwere Krankheiten Vorsorge (P)

Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass man berufsunfähig wird. Fast immer führt sie allerdings dazu, dass man sich für längere Zeit schonen muss. Gerade als Selbstständiger, dessen Einkommen ganz direkt mit der erbrachten Arbeitsleistung in Zusammenhang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden am Tag gearbeitet wird, schnell spürbare Einkommenseinbußen  bedeuten.

Eine Vorsorge für schwere Krankheiten zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Diese Zahlung erfolgt einma- lig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommensverlust, kann die Kapitalleistung  z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Aushilfs-Geschäftsführers zu kompensieren.

Altersvorsorge (P)

Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Selbstständige gerne vor sich her schieben. Die Zeit bis zur Rente scheint noch so lang zu sein, dass es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen. Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche Selbstständige im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen Sie dann ihren Lebensabend bestreiten müssen.

Betriebsrente (M)

Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für betriebliche  Altersvorsorge  (bAV) bieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Was wäre einfacher, als einen Teil der ersparten Sozialabgaben als Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in einen bAV-Vertrag mit einzubezahlen? Schaffen Sie zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv an deren Aufbau einer Al- tersvorsorge beteiligen möchten.

Gruppenunfallversicherung (M)

Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, der einen Ihrer Mitarbeiter in die Invalidität bringt. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Behinderung resultieren, lösen. Über eine Gruppenunfallversicherung ist  solide Invaliditätsvorsorge zu verhältnismäßig geringem Beitrag erhältlich – auch für Sie selbst.

Betriebliche Krankenversicherung (M)

Für die Installation einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie ihnen zur Auswahl stellen. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken.

Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und verweilen entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.


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