Für eine Mineralölbürgschaft kommen insbesondere Tankstellenbetreiber und Speditionen mit eigenem Tanklager oder Handelsunternehmen in Frage.
Der Bürge haftet, wenn die Forderungen der Mineralölgesellschaft nicht bezahlen kann. Mineralölgesellschaften, die Mineralöl an gewerbliche Kunden liefern, lassen sich eine Kaution für die Bezahlung des gelieferten Öles aushändigen.
Erfahrungsgemäß haben Mineralölgesellschaften eigenen Vorstellungen zu den Formulierungen einer Mineralölbürgschaft. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger abstimmen.
Die Bürgschafts- und Kautionsversicherung ist eine interessante Alternative zum Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen damit Ihre Liquidität, entlastet Ihre Kreditline und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Beim Abschluss eine Kautionsversicherung müssen Sie in aller Regel keine Sicherheiten stellen, der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss aber die Bonität Ihres Unternehmens.
Eine Vielzahl unser Kunden ist tätig als: Abrissfirma, Bautraeger, Bauunternehmer, Bauhandwerker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Exporteur, Fliesenleger, Fensterbauer, Fussbodenverleger, Generalunter-/uebernehmer, Handelsunternehmen, Heizungsbauer, Importeur, Industriebetrieb, Landwirt, Maler, Maschinenbauer, Metallbauer, Sanitaerfirma, Solarbetrieb, Schlosser, Schreiner, Steinmetz, Tischler, Trockenbauer, Spedition, Stuckateur, Wintergartenbau, Zolldienstleister und viele andere Betriebsarten. Fragen Sie uns im Zweifelsfall!