Bei Abschluss eines Mietvertrages für Immobilien muss der Mieter dem Vermieter in der Regel eine Kaution von drei Monatsmieten als Sicherheit stellen. Kommt der Mieter nicht seinen vertraglichen Pflichten nachwie z.B. die Zahlung der Miete oder das vertragsgemäße Verlassen der gemieteten Räub, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen.
Als Sicherheit können (Bar-)kaution, Verpfändung oder Sicherungsabtretungin Betracht kommen. Diese Sicherheit kann durch eine Mietbürgschaft ersetzt werden.
Die Mietbürgschaft wurde anfänglich von Versicherern nur für gewerblich genutzte Objekte angeboten. Inzwischen gibt es auch für private Mieter, Immobilienmakler und Wohnungsbaugesellschaften die Möglichkeit diese Absicherung zu vereinbaren.
Problematisch kann sich die Absicherung der Mietbürgschaften bei Versicherern insbesondere in den folgenden Branchen darstellen: Gastronomie, Internet-Unternehmen, EDV-Handel, Lebensmitteleinzelhandel, Elektrohandel und Versandhandel.
Erfahrungsgemäß akzeptieren viele Bürgschaftsgläubiger wie z.B. Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, auf welcher Grundlage die Bürgschaften akzeptiert werden.
Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Bürgschafts-/ Kautionsversicherung? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsere Unterstützung benötigen!
Die Bürgschafts- und Kautionsversicherung ist eine interessante Alternative zum Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen damit Ihre Liquidität, entlastet Ihre Kreditline und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Beim Abschluss eine Kautionsversicherung müssen Sie in aller Regel keine Sicherheiten stellen, der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss aber die Bonität Ihres Unternehmens.
Eine Vielzahl unser Kunden ist tätig als: Abrissfirma, Bautraeger, Bauunternehmer, Bauhandwerker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Exporteur, Fliesenleger, Fensterbauer, Fussbodenverleger, Generalunter-/uebernehmer, Handelsunternehmen, Heizungsbauer, Importeur, Industriebetrieb, Landwirt, Maler, Maschinenbauer, Metallbauer, Sanitaerfirma, Solarbetrieb, Schlosser, Schreiner, Steinmetz, Tischler, Trockenbauer, Spedition, Stuckateur, Wintergartenbau, Zolldienstleister und viele andere Betriebsarten. Fragen Sie uns im Zweifelsfall!