Was ist eine Ausführungsbürgschaft?

Die Ausführungsbürgschaft stellt die Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-) Abnahme eines Gewerkes gegenüber dem Auftraggeber.

Aus Verträgen hat der Auftragnehmer Verpflichtungen zu erfüllen. Zur Absicherung dieser Leistungsverpflichtungen lässt sich der Auftraggeber z. B. für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers - eine Bürgschaft als Sicherheit geben. Mit Abnahme der Leistung wird die Bürgschaft zurückgegeben.

Wer benötigt eine Ausführungsbürgschaft?

Gewöhnlich werden insbesondere von Bauunternehmen, Bauhandwerkern, Bauträgern und Generalunternehmern, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbau Ausführungsbürgschaften benötigt.

Was gibt es weiterhin zur Ausführungsbürgschaft zu wissen?

Die Bürgschaftssumme der Ausführungsbürgschaft beträgt in der Regel 10 % vom Auftragswert. Die Ausführungsbürgschaft ist ein Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft. Konventionalstrafen sind nicht Gegenstand der Bürgschaft.

Gibt es besondere Bürgschaftstexte für Ausführungsbürgschaften?

Erfahrungsgemäß akzeptieren Bürgschaftsgläubiger wie Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, ob besondere Bürgschaftstexte verlangt werden.

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