Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaft
Bei der Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaft wird sich für Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen verbürgt.In einem typischen Fall leistet der Auftraggeber eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer. Die Vorauszahlung ist zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung gedacht. Um das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung z. B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers abzusichern, verlangt der Auftraggeber die Vorlage eine Anzahlungsbürgschaft.Üblich sind Anzahlungsbürgschaften in der Bauwirtschaft, dem Maschinen- und Anlagenbau und in der Industrie.Problematisch kann sich die Absicherung der Bürgschaften bei Versicherern in der Gastronomie, bei Internet-Unternehmen, EDV-, Lebensmitteleinzel-, Elektro- und Versandhandel darstellen.Erfahrungsgemäß akzeptieren Bürgschaftsgläubiger wie Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, ob besondere Bürgschaftstexte verlangt werden.