Bürgschaftsarten

Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaft 

Bei der Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaft wird sich für Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen verbürgt.In einem typischen Fall leistet der Auftraggeber eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer. Die Vorauszahlung ist zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung gedacht. Um das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung z. B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers abzusichern, verlangt der Auftraggeber die Vorlage eine Anzahlungsbürgschaft.Üblich sind Anzahlungsbürgschaften in der Bauwirtschaft, dem Maschinen- und Anlagenbau und in der Industrie.Problematisch kann sich die Absicherung der Bürgschaften bei Versicherern in der Gastronomie, bei Internet-Unternehmen, EDV-, Lebensmitteleinzel-, Elektro- und Versandhandel darstellen.Erfahrungsgemäß akzeptieren Bürgschaftsgläubiger wie Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, ob besondere Bürgschaftstexte verlangt werden.

Auslandsbürgschaften

Nicht alle Versicherer haben die Möglichkeit Bürgschaften für Auslandsvorhaben anzubieten. Gerne sind wir Ihnen auf der Suche nach Anbietern für Auslandsbürgschaften, Bonds und Garantien behilflich.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient der Absicherung einer Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag. Der Werkvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerkes (Bauhandwerker), einer Außenanlage oder eines Teils davon.


Nach der gesetzlichen Regelung wird eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko sowie das volle Insolvenzrisiko für den Fall, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist.Mit einer Bürgschaft nach § 648a BGB, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber jederzeit verlangen kann, sichert der Auftragnehmer dieses Risiko ab.Insbesondere für Unternehmen, die andere Firmen mit der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen beauftragen (Auftraggeber), ist diese Bürgschaftsart von besonderem Interesse.

Bietungsbürgschaft

Die Bietungsbürgschaft garantiert die Einhaltung der angebotenen Konditionen bei einer späteren Auftragserteilung.Bei der Vergabe vieler öffentlicher Aufträge muss im Vorfeld Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber dann möglicherweise eine Bietungsbürgschaft ausstellen.Abgesichert werden durch die Bürgschaft Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält.Für alle Unternehmen, die sich an Bietungsverfahren zur Auftragserteilung beteiligen, ist daher die Bietungsbürgschaft interessant.Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Dauer der Ausschreibung (3 6 Monate). Die Bürgschaftssumme kann bis zu 5 % des Auftragswertes betragen.Problematisch kann sich die Absicherung der Bürgschaften bei Versicherern insbesondere bei Internet und EDV sowie im Elektro- und Versandhandel darstellen.Erfahrungsgemäß akzeptieren Bürgschaftsgläubiger wie Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, ob besondere Bürgschaftstexte verlangt werden.

Bürgschaft Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung (BLE)

Die Europäische Union vergibt finanzielle Zuschüsse für Landwirte, falls sie nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen anbauen. Daneben werden Subventionen gewährt, wenn eine Stillegung von Flächen erfolgt.Es besteht die Möglichkeit die Subventionen für nachwachsende Rohstoffe und für Flächenstilllegungen zu kombinieren. So kann zu Beispiel auf den stillgelegten Flächen Raps für Benzin angebaut werden. Energiepflanzen werden demgegenüber nur allein subventioniert.Neben dem Landwirt haften dann die Bürgschaften zur Rückzahlung von Zuschüssen für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen und nachwachsende Rohstoffe, wenn landwirtschaftliche Förderungen zu unrecht geflossen sind, vorgegebene Erträge in den Förderrichtlinien nicht erreicht wurden oder Meldefristen nicht eingehalten werden.Der Bürgschaftsgläubiger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Als Grundlage gelten die Europäische Verordnungen: Nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04 und Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04.Außerdem kommen bei den BLE Bürgschaften Lizenzkautionen bei der Beantragung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Vorausfestsetzungsbescheinigungen, Ausschreibungs-/Erfüllungskautionen beim Kauf von Agrarwaren, Kautionen zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Verwendung oder Bestimmung von Agrarwaren in Frage.Erfahrungsgemäß akzeptieren öffentlich Bürgschaftsgläubiger nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, auf welcher Grundlage die Bürgschaften akzeptiert werden.

Delkrederestelle Stahl

Der Verkauf von Stahl ist ein Kreditgeschäft, das hohe Forderungen der Stahllieferanten mit sich bringt. Die Delkrederestelle Stahl registriert die Außenstände, die ihre Mitgliedsunternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit haben. Zur Gewährung von Zahlungszielen ist eine Bürgschaft zu stellen.

Einmalbeitragsbürgschaft

Manche Angebote sind auf Basis eines Einmalbeitrages kalkuliert. Das hat den Vorteil, dass die Kosten dem jeweiligen Geschäftsjahr und Bauvorhaben zugeordnet werden können, jedoch den Nachteil, dass der Gesamtbeitrag sofort fällig wird. 

Existenzgründerbürgschaft

Bei den Versicherern gelten unterschiedliche Annahmeregeln für neu gegründete Unternehmen. In den jeweiligen Produktbeschreibungen können Sie die Besonderheiten ersehen.

Mängelansprüchebürgschaft

Bürgschaften für Mängelansprüche - früher auch als Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet - sichert Auftraggeber nach Abnahme einer Werkleistung für später auftretende Mängelansprüche gegenüber dem Auftragnehmer ab.Die gesetzliche Grundlage für den Werkvertrag ergibt sich aus §§ 631ff. BGB. Eine Sicherheit kann jedoch nur verlangt werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass die Geltung der VOB/B für den Vertrag vereinbart wird.Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, einen Betrag von 3 5 % der Vertragssumme als Sicherheit einzubehalten.Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch die Herausgabe einer Bürgschaft abgelöst werden. Durch Aushändigung der Bürgschaftsurkunde löst der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber ab und erwirbt sich den Anspruch auf die Auszahlung der vollen Rechnungssumme.Die Bürgschaft für Mängelansprüche ist eine der gebräuchlichsten Bürgschaftsformen für Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus.

Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte

Bei Abschluss eines Mietvertrages für Immobilien muss der Mieter dem Vermieter in der Regel eine Kaution von drei Monatsmieten als Sicherheit stellen. Kommt der Mieter nicht seinen vertraglichen Pflichten nachwie z.B. die Zahlung der Miete oder das vertragsgemäße Verlassen der gemieteten Räub, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen.Als Sicherheit können (Bar-)kaution, Verpfändung oder Sicherungsabtretungin Betracht kommen. Diese Sicherheit kann durch eine Mietbürgschaft ersetzt werden.Die Mietbürgschaft wird von Versicherern nur für gewerblich genutzte Objekte angeboten.Problematisch kann sich die Absicherung der Mietbürgschaften bei Versicherern insbesondere in den folgenden Branchen darstellen: Gastronomie, Internet-Unternehmen, EDV-Handel, Lebensmitteleinzelhandel, Elektrohandel und Versandhandel.Erfahrungsgemäß akzeptieren viele Bürgschaftsgläubiger wie z.B. Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, auf welcher Grundlage die Bürgschaften akzeptiert werden.

Mineralölbürgschaft

Für eine Mineralölbürgschaft kommen insbesondere Tankstellenbetreiber und Speditionen mit eigenem Tanklager oder Handelsunternehmen in Frage. Der Bürge haftet, wenn die Forderungen der Mineralölgesellschaft nicht bezahlen kann. Mineralölgesellschaften, die Mineralöl an gewerbliche Kunden liefern, lassen sich eine Kaution für die Bezahlung des gelieferten Öles aushändigen. Erfahrungsgemäß haben Mineralölgesellschaften eigenen Vorstellungen zu den Formulierungen einer Mineralölbürgschaft. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger abstimmen.

Ohne Sicherheiten

Einige Versicherungsgesellschaften verzichten bei Bürgschaftsversicherung auf die Stellung von Sicherheiten. Wenn Sie besonderen Wert auf unbesicherte Bürgschaftsrahmen legen sind Sie hier richtig! Als Nächstes wählen Sie aus der Liste die für Sie richtige Bürgschaftsversicherung aus. Wir begleiten Sie im weiteren Ablauf. Fragen können Sie gerne mit uns klären (vgl. Kontaktdaten rechts).

Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft setzt sich aus Ausführungsbürgschaft und Bürgschaft für Mängelansprüche zusammen. Sie besichert Ansprüche in der Zeit vom Vertragsbeginn bis zur Verjährung der Mängelansprüche.So kann diese Bürgschaft für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag aufkommen, wie z.B. Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen und Schadenersatz.Gebräuchlich sind Vertragserfüllungsbürgschaften bei Bauunternehmen, Bauhandwerkern, Bauträgern, Generalunternehmern, Maschinen-/ Anlagenbaus sowie dem Garten-/ Landschaftsbau.Wenn Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema wünschen, informieren Sie sich auf den Folgeseiten über Beitrag und Sicherheiten und sehen Sie sich eine Musterurkunde Bürgschaftsform an.

Warenlieferungsbürgschaft

Erhält der Versicherungsnehmer von einem Lieferanten Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel, kann sich der Lieferant Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Bürgschaft absichern lassen. Damit dient die die Bürgschaft für Warenlieferungen der Sicherung der Zahlung von Forderungen aus der Lieferung von Waren.Alle Unternehmen, deren Lieferanten eine Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verlangen, können sich mit einer Bürgschaft absichern.Problematisch kann sich die Absicherung der Bürgschaften bei Versicherern insbesondere in den folgenden Branchen darstellen: Gastronomie, Internet-Unternehmen, EDV-Handel, Lebensmitteleinzelhandel, Elektrohandel und Versandhandel.Erfahrungsgemäß akzeptieren viele Bürgschaftsgläubiger wie z.B. Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, auf welcher Grundlage die Bürgschaften akzeptiert werden.

Zollbürgschaft/ Frachtbürgschaft

Für das Importieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Für deren Stundung verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft. Insbesondere bei Importeuren, Spirituosenherstellern und der Industrie besteht hier besonderer Bedarf.Zoll- und Frachtbürgschaften bieten Importeuren, Spediteuren, Groß-, Außenhandel und Ernährungsgewerbe Sicherheiten gegenüber Hauptzollämtern für die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern bei der Beantragung

  • eines laufenden Zahlungsaufschubs von Einfuhrabgaben 
  • der Verlegung der Fälligkeit von Branntweinabgaben eines Zolllagerverfahrens 
  • des Bezugs/Versands/Inbesitzhaltens von verbrauchssteuerpflichtigen Waren eines aktiven Veredelungsverkehrs 
  • einer vorübergehenden Verwendung von gemeinsamen/gemeinschaftlichen Versandverfahren 
  • von Vorauszahlungen auf Ausfuhrerstattungen 
  • Lizenzkautionen bei der Beantragung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie - Vorausfestsetzungsbescheinigungen 
  • Ausschreibungs-/Erfüllungskautionen beim Kauf von Agrarwaren 
  • Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Branntweinkaufgeld) 
  • Deutsche Verkehrsbank (Frachtstundung) 
  • Delkrederestelle Stahl (Kauf von Eisen und Stahl).

Erfahrungsgemäß wird bei den Bürgschaftsurkunden nur der eigene Wortlaut akzeptiert. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, auf welcher Grundlage die Bürgschaften akzeptiert werden.Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsere Unterstützung benötigen! 


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