Was ist eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft?

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient der Absicherung einer Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag. Der Werkvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerkes (Bauhandwerker), einer Außenanlage oder eines Teils davon.

Nach der gesetzlichen Regelung wird eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko sowie das volle Insolvenzrisiko für den Fall, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist.

Mit einer Bürgschaft nach § 648a BGB, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber jederzeit verlangen kann, sichert der Auftragnehmer dieses Risiko ab.

Wer benötigt Bauhandwerkersicherungsbürgschaften?

Insbesondere für Unternehmen, die andere Firmen mit der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen beauftragen (Auftraggeber), ist diese Bürgschaftsart von besonderem Interesse.

Haben Sie noch Fragen zur Bürgschaftsversicherung?

Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Bürgschafts-/ Kautionsversicherung? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsere Unterstützung benötigen!


Bürgschaftsversicherung und Kreditlinie

Bürgschaftsversicherung und KreditlinieDie Bürgschafts- und Kautionsversicherung ist eine interessante Alternative zum Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen damit Ihre Liquidität, entlastet Ihre Kreditline und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.

Beim Abschluss eine Kautionsversicherung müssen Sie in aller Regel keine Sicherheiten stellen, der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss aber die Bonität Ihres Unternehmens. 


Betriebe mit Bürgschaftsbedarf

Eine Vielzahl unser Kunden ist tätig als: Abrissfirma, Bautraeger, Bauunternehmer, Bauhandwerker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Exporteur, Fliesenleger, Fensterbauer, Fussbodenverleger, Generalunter-/uebernehmer, Handelsunternehmen, Heizungsbauer, Importeur, Industriebetrieb, Landwirt, Maler, Maschinenbauer, Metallbauer, Sanitaerfirma, Solarbetrieb, Schlosser, Schreiner, Steinmetz, Tischler, Trockenbauer, Spedition, Stuckateur, Wintergartenbau, Zolldienstleister und viele andere Betriebsarten. Fragen Sie uns im Zweifelsfall!


Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Schramm Assekuranz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG hat 4,92 von 5 Sternen 68 Bewertungen auf ProvenExpert.com