Bausparen ermöglicht die langfristige Finanzierung von Wohneigentum bzw. dessen Sanierung und Ausbau. Ein Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen und unterteilt sich dabei in die Anspar- und Darlehensphase. Das Prinzip ist einfach. Die Sparbeiträge aller Bausparer fließen in einen gemeinsamen Topf der jeweiligen Bausparkasse, der von ihr verwaltet wird. Dafür erhält der Bausparer eine Guthabenverzinsung, die jedoch meist niedriger ausfällt als bei anderen Sparformen (z.B. Tages- oder Festgeld). Erreicht der Bausparer mit seinen Beiträgen ein bestimmtes Guthaben (in der Regel 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Darlehenssumme) und erfüllt die Mindestansparzeit (in der Regel 7 bis 10 Jahre), wird sein Vertrag „zuteilungsreif“. Das bedeutet, der Kredit kann in Anspruch genommen werden, das angesparte Guthaben dient dann als Eigenkapital. Die Voraussetzungen für die Zuteilungsreife variieren zwischen den Bausparkassen.
Es beginnt die Darlehensphase zu dem Zinssatz, der bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wurde. Das schafft Planungssicherheit bezüglich der Finanzierungskonditionen. Steigt das Zinsniveau während der Ansparphase, so ist der Bausparer davon nicht betroffen. Er profitiert vom vereinbarten Zinsniveau in seinem Vertrag. Gleiches gilt aber auch, wenn die Zinsen weiter fallen. Er ist dann ebenfalls an die vertraglich vereinbarten Zinssätze gebunden, die im Vergleich zum aktuellen Marktniveau dann höher sind.
Der Kredit aus einem Bausparvertrag muss für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke (Haus-/ Wohnungskauf, Hausbau, Modernisierung, Ausbau etc.) verwendet werden. Wird der Kredit doch nicht in Anspruch genommen, ist das angesparte Guthaben (nach 7 Jahren) frei verwendbar.
Staatliche Förderungen
Der Staat fördert Bausparen, beispielsweise über die Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Es wird regelmäßig in den Bausparvertrag eingezahlt und das zu versteuernde Einkommen beträgt Stand 2021 maximal 35.000 Euro (70.000 Euro bei Verheirateten). Gefördert werden seit 2021 pro Jahr maximal 700 Euro (1.400 € bei Verheirateten). Bausparen kann auch für vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber genutzt werden (Arbeitnehmersparzulage). Auch eine Riester-Förderung ist möglich.
Jeder Bausparer ab dem 16. Lebensjahr hat bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf die Gewährung einer Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % auf die geleisteten Einzahlungen eines Jahres.
Der Staat gewährt jedem Bausparer, der seine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegt und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet eine sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beträgt zu 9 % auf jährlich maximal 470,00 € vermögenswirksamen Leistungen (VL) je Arbeitnehmer und wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt.
Was passiert mit dem Bausparvertrag, wenn man nicht bauen will?Über die Verwendung Ihres Bausparguthabens können Sie sowohl vor als auch nach Zuteilung Ihres Bausparvertrages frei entscheiden.
Kann man den Bausparvertrag auch für sein Kind abschließen?Bausparen ist mit jedem Alter möglich. Ab dem 16. Lebensjahr kommen darüber hinaus auch Jugendliche in den Genuss von staatlicher Förderung und können die Wohnungsbauprämie erhalten und das völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern.