Schramm Assekuranz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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Als Bausparer bekommen Sie ein extragünstiges Darlehen
Im Bausparvertrag sparen Sie über mehrere Jahre regelmäßige Beträge. Die Mindestsparzeit liegt zwischen 12 und 80 Monaten. Wenn Ihr Kapital einen bestimmten Prozentsatz der Bausparsumme erreicht hat, wird Ihr Bausparvertrag "zuteilungsreif". Sie bekommen dann die ganze Bausparsumme. Den fehlenden Rest gibt es als extragünstiges Darlehen von der Bausparkasse.
Nutzen Sie die Förderung von Staat und Arbeitgeber
Nutzen Sie die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers für Ihren Bausparvertrag. Der Staat fördert außerdem mit Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
Wichtig: Sie können Ihr Bauspardarlehen vorzeitig zurückzahlen, ohne dass die Bausparkasse eine bei Krediten sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Ihr Bauspardarlehen ist abgesichert
Ihr Bauspardarlehen wird von der Bausparkasse mit einer Risikolebensversicherung auf Ihren Namen abgesichert. Die Kosten sind im Zins des Bauspardarlehens enthalten. Bei Tod des Bausparers springt der Lebensversicherer ein und zahlt den Kredit zurück. Dadurch ist die Familie im Ernstfall finanziell geschützt.
Jeder Bausparer ab dem 16. Lebensjahr hat bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf die Gewährung einer Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % auf die geleisteten Einzahlungen eines Jahres.
Der Staat gewährt jedem Bausparer, der seine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegt und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet eine sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beträgt zu 9 % auf jährlich maximal 470,00 € vermögenswirksamen Leistungen (VL) je Arbeitnehmer und wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt.
Was passiert mit dem Bausparvertrag, wenn man nicht bauen will?Über die Verwendung Ihres Bausparguthabens können Sie sowohl vor als auch nach Zuteilung Ihres Bausparvertrages frei entscheiden.
Kann man den Bausparvertrag auch für sein Kind abschließen?Bausparen ist mit jedem Alter möglich. Ab dem 16. Lebensjahr kommen darüber hinaus auch Jugendliche in den Genuss von staatlicher Förderung und können die Wohnungsbauprämie erhalten und das völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern.
...können Sie dem folgenden Informationsblatt entnehmen: