Die Vertragserfüllungsbürgschaft setzt sich aus Ausführungsbürgschaft und Bürgschaft für Mängelansprüche zusammen. Sie besichert Ansprüche in der Zeit vom Vertragsbeginn bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
So kann diese Bürgschaft für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag aufkommen, wie z.B. Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen und Schadenersatz.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag aufkommen, wie z.B. Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen und Schadenersatz.
Gebräuchlich sind Vertragserfüllungsbürgschaften bei Bauunternehmen, Bauhandwerkern, Bauträgern, Generalunternehmern, Maschinen-/ Anlagenbaus sowie dem Garten-/ Landschaftsbau.
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Die Bürgschafts- und Kautionsversicherung ist eine interessante Alternative zum Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen damit Ihre Liquidität, entlastet Ihre Kreditline und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Beim Abschluss eine Kautionsversicherung müssen Sie in aller Regel keine Sicherheiten stellen, der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss aber die Bonität Ihres Unternehmens.
Eine Vielzahl unser Kunden ist tätig als: Abrissfirma, Bautraeger, Bauunternehmer, Bauhandwerker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Exporteur, Fliesenleger, Fensterbauer, Fussbodenverleger, Generalunter-/uebernehmer, Handelsunternehmen, Heizungsbauer, Importeur, Industriebetrieb, Landwirt, Maler, Maschinenbauer, Metallbauer, Sanitaerfirma, Solarbetrieb, Schlosser, Schreiner, Steinmetz, Tischler, Trockenbauer, Spedition, Stuckateur, Wintergartenbau, Zolldienstleister und viele andere Betriebsarten. Fragen Sie uns im Zweifelsfall!