Kfz-Flottenversicherung

Kfz-Flottenversicherung

Sparen Sie kräftig mit der Kfz-Flottenversicherung
Wenn Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge nutzen, sparen Sie mit einer Flottenversicherung Jahr für Jahr bares Geld. Das Modell: Statt vieler Einzelverträge schließen Sie einen einzigen Rahmenvertrag ab, in diesem Vertrag sind alle Fahrzeuge Ihres Unternehmens versichert. Gegenüber einer Vielzahl von Einzelverträgen hat der Kfz-Versicherer deutlich weniger Verwaltungsaufwand, diesen Kostenvorteil gibt er in Form von günstigeren Beiträgen an Sie als Kunden weiter.

Nur ein leistungsstarker Vertrag für Ihren ganzen Fuhrpark
Mit einer Flottenpolice lassen sich fast alle Fahrzeugarten versichern, egal ob Pkw, Lkw, Lieferwagen, Zugmaschinen, Anhänger, Auflieger oder Gabelstapler. Die Höhe des Flottenbeitrags hängt ab von Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge, von der Zahl der Versicherungsschäden in der Vergangenheit, vom Zulassungsbezirk, von der Branche Ihres Unternehmens und von der jährlichen Kilometerleistung Ihrer Fahrzeugflotte. Auch für neu angeschaffte Firmenfahrzeuge bekommen Sie sofort den vollen Flottenrabatt.


KFZ Fuhrpark- und Flottenversicherung


Für wen ist die KFZ Fuhrparkversicherung?

Für alle Unternehmen, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.

 

Was versichert die KFZ Fuhrparkversicherung?

Ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen KFZ Haftpflicht können Teilkasko Versicherung, Vollkasko Versicherung, Unfall Versicherung und Schutzbrief Versicherung vereinbart werden.
 

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen Teilkasko: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung Vollkasko: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Allgemein: Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie 
  • Teilkasko: Folgeschäden durch Marderbiss 
  • Vollkasko: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs-/ Motorschäden

 

Wo gilt die KFZ Fuhrparkversicherung?

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa.
 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht- Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes.
 

Welche Zahlungen leistet die KFZ Versicherung?

Wer eine Haftpflicht-Versicherung abschließt, bekommt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.
 

Schadenbeispiele zur KFZ Fuhrparkversicherung:

  • Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleudert einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Stein auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Die Scheibe reißt. Da der Verursacher nicht ermittelt werden kann, zahlt die Teilkasko-Versicherung die Reparatur der Scheibe.
  • Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man nicht mehr rechtzeitig bremsen. Im Fall eines Wildschadens zahlt die Teilkasko- Versicherung den Schaden an dem Fahrzeug.

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