Beiträge zur KFZ Versicherung werden üblicherweise mit Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp, Fahrzeugart, Nutzung, Deckungsumfang und Region festgelegt. Diese Berechnung ist für Kunden aufgrund wegen der Merkmale nicht transparent. Beim einheitlichen Schadenfreiheitsrabatt wird nach Prüfung der bisherigen Vertragsdaten und der Schadenverläufe des Unternehmens zu Beginn des Vertrages ein Beitragssatz für alle Fahrzeuge festgelegt.Neue Fahrzeuge werden dann unabhängig vom tatsächlichen Schadenfreiheitsrabatten in die vereinbarte Prozentklasse eingestuft. Oft werden parallel in einem Rahmenvertrag Regelungen über die Veränderung des Beitragssatzes aller Fahrzeuge in Abhänigkeit von den verursachten Schäden getroffen. Für den Unternehmer bzw. den Fuhrparkleiter ist das Modell weniger Transparent als die Stückprämie, bietet jedoch über die automatische Beitragssatzveränderung in Abhängigkeit zu Schadenverlauf eine "automatische" Regulierung der Beiträgen - wodurch Unternehmen und Versicherer in der Regel von Sanierungen verschont bleiben. Modelle mit einheitlichem Schadenfreiheitsrabatt kommen in Firmen ab 3 Fahrzeugen in Betracht. Die meisten Versicherer bieten dieses Modell ab 5 oder 10 Fahrzeugen an. Der einheitliche Schadenfreiheitsrabatt bietet Kunden, Vermittlern und Versicherern eine transparente und einfache Verwaltung der betrieblichen KFZ Versicherungen und spart Zeit, Energie und Beiträge durch die vereinfachte Abwicklung.
Zur Angebotsabgabe sind je nach Flottengröße verschiedene Daten notwendig. Wenn uns Kopiender KFZ Scheine, der letzten Beitragsrechnung, der letzten Police und die Fragebögen Fahrzeugaufstellung und Risikoerfassung vorliegen, können wir kleineren Flotten oft noch am gleichen Tag anbieten.