Bürgschaftslexikon

Abrechnung Im Gegensatz zur banktechnischen Berechnung der Bürgschaften nehmen einige Versicherungsgesellschaften, die Bürgschafts-/ Kautionsversicherungen anbieten, eine Beitragsberechnung an Hand des Bürgschaftsrahmens vor. 

Anzahlungsbürgschaft Mit dieser Bürgschaftsform sichert ein Auftraggeber seine bereits geleistete Anzahlung für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ab. Damit ist für den anzahlenden Kunden die Rückzahlung gewährleistet, soweit die vertragsgemäße Ausführung der Leistung nicht erfolgt. 

Ausführungsbürgschaft Die Sicherstellung der vertragsgemäßen Erledigung eines Auftrages kann von der beauftragten Firma in Form einer Ausführungsbürgschaft an den Auftraggeber erfolgen. Diese Bürgschaftsform ist im Bauhaupt- und Baunebengewerbe häufig vorzufinden.

Aval Der banktechnische Begriff für Bürgschaften.

Basel II Europäische Richtlinie, die sich unter anderem mit der Sicherung von Krediten und der Vergabe der Konditionen bei der Kreditvergabe von Banken befasst. Dadurch müssen Unternehmen in der Zukunft mit einer restriktiveren Kreditvergabe rechnen, wenn die eigene Unternehmensbewertung nicht den Vorstellungen der Banken entspricht.

Bietungsbürgschaft Versicherer und Banken bedient sich zur Beurteilung der Risiken, die sich aus der wirtschaftlichen Situation des Versicherungsnehmers ergeben können, verschiedene Informationen. Je nach Anbieter und Vertragsumfang wird meist eine Wirtschaftsauskunft, Bilanzen des letzten Jahres oder eine Bankauskunft eingeholt.

Bonitätsindex Die meisten Versicherer greifen bei der Bewertung der Unternehmensbonität kleinerer Firmen auf Wirtschaftsauskünfte der Creditreform zurück. Die Abstufungen der Bonitätsbetrachtung staffeln sich wie folgt:

Bonitätsprüfung Versicherer und Banken bedient sich zur Beurteilung der Risiken, die sich aus der wirtschaftlichen Situation des Versicherungsnehmers ergeben können, verschiedene Informationen. Je nach Anbieter und Vertragsumfang wird meist eine Wirtschaftsauskunft, Bilanzen des letzten Jahres oder eine Bankauskunft eingeholt.

Bürgschaft Architekten-/ Ingenieurleistungen Anzahlungs- / Vorauszahlungsbürgschaft für Architektenleistungen nach dem Leistungsbild 15 Ziffer 9 HOAI.

Bürgschaft für Dienstleistungsverträge Werden meist für die Erfüllung von Verträgen mit Kommunen (z.B. Winterdienst, Müllabfuhr) oder zur Erfüllung von Verträgen im Zusammenhang mit der Betreuung von Gebäuden Anwendung finden (z.B. Facilitymanagement).

Bürgschaft für Erschließungsmaßnamen Vertragserfüllungsbürgschaft, die eine Erschließungsgesellschaft zu stellen hat, für die ordnungsgemäße Ausführung der Erschließung eines Bau- oder Gewerbegebietes.

Bürgschaft für Mitarbeiterbeteiligungen Hier werden Rückzahlungsverpflichtungen aus Darlehen des Mitarbeiters an für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verbürgt.

Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe Absicherung der Rückzahlung von Zuschüssen für zu Unrecht erhaltene Förderungen der EU für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen und für den Fall, dass auf Produkte auf Flächen für Energiepflanzen angebaut werden, die in die Nahrungsmittelkette gelangen.

Bürgschaft nach § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz Absicherung der gesetzlichen Haftung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Arbeitnehmer Entgelten, sofern der Nachunternehmer/ Verleiher diese nicht erbracht hat.

Bürgschaft nach § 648 a BGB Absicherung der Vorausleistungsverpflichtung un des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag.

Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung eines Grundstücks nach Ablauf des Nutzungsvertrags.

Bürgschaftsrahmen Der Bürgschaftsrahmen stellt die Jahresgesamtsumme der Einzelbürgschaften dar. Da der Bürgschaftsrahmen in der Regel noch im Laufe des Jahres nach oben angepaßt werden kann, raten wir zu einem moderaten Bürgschaftsrahmen.

Einzelbürgschaft Kunden bedienen sich bei Vertragserfüllungsbürgschaft einer Zusicherung der Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung für die eigenen Auftraggeber.

Erfüllungsbürgschaft Kunden bedienen sich bei Vertragserfüllungsbürgschaft einer Zusicherung der Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung für die eigenen Auftraggeber.

Gewährleistungsbürgschaft Über die Gewährleistungsbürgschaften sichert sich ein Auftraggeber für die Sicherstellung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Auftraggeber ab.

IATA Bürgschaft Bürgschaften zur Absicherung der Bezahlung online ausgestellter Flugtickets.

Kautionsversicherung Unter Kautions-/ Bürgschaftsversicherung versteht der Versicherer eine bankähnliche Bürgschaft innerhalb eines im Vorfeld vereinbarten Vertragsumfangs. Hauptvorteil der Abwicklung über einen Versicherer ist die Entlastung der Kreditlinie bei der Hausbank. 

Mängelgewährleistungsbürgschaften siehe Gewährleistungsbürgschaften.

Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte Kaution für die ordnungsgemäße Nutzung gemieteter Gewerberäume.

Mineralölbürgschaft Stellung einer Kaution für die Bezahlung von geliefertem Mineralöl für die Tanklager von Tankstellen oder gewerblichen Kunden.

Normbürgschaft Diese vorgefertigten und unterzeichneten Formulare werden dem Kunden von dem Versicherer ausgehändigt, um den Aufwand für kleinere Bürgschaftsbeträge im Tagesgeschäft möglichst gering zu halten.

Prozessbürgschaft Absicherung eines gerichtlich zuerkannen Anspruchs einschließlich der Prozesskosteten solange das Urteil vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig ist.

Rechnungsabzug Der Auftraggeber kann den ausführenden Firmen zur Sicherstellung der Ansprüche einen Sicherheitseinbehalt abziehen. Für Unternehmen gerade auch in der Baubranche stellt diese Variante die ungünstigste Lösung dar. Zum einen ergibt sich einen deutliche Belastung der Liquidität und zum anderen ist häufig festzustellen, dass nach einer Insolvenz beim Auftraggeber die Sicherungseinbehalte oft nicht mehr vorhanden sind.

Rekultivierungsbürgschaft Absicherung zur Verfüllung oder Bepflanzung (Rekultivierung) von Flächen, z.B. nach Ausbeutung einer Kiesgrube.

Sicherheiten Banken oder Versicherer verlangen je nach Branche, wirtschaftlicher Situation und Unternehmenslage eine Sicherheit für die gewährten Bürgschaften vom Kunden. In der Praxis haben sich hierzu die Hinterlegung von Barmitteln, die Abtretung von Bankguthaben oder Fonds oder eine Bankrückbürgschaft als Sicherheitsmittel etabliert.

Steuerbürgschaft Diese Bürgschaften dienen zur Sicherstellung der Steuerverbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden.

Tankkartenbürgschaft Absicherung der Zahlung von Forderungen auf Tankkarten, die durch die Kartennutzung auf elektronischem Weg entstanden sind.

Umschuldung Einige Bürgschafts- und Kautionsversicherer bieten die Umschuldung bestehender Avale bei der Bank an. Dadurch kann ein Unternehmen seine Bonität verbessern, da in der Betrachtung von Kreditinstituten Avale Kreditverbindlichkeiten beurteilt werden. Eine Übertragung auf einen Versicherer stellt somit oft eine Erweiterung des Finanzierungsspielraums für das Unternehmen dar.

Vertragserfüllungsbürgschaft Kunden bedienen sich bei Vertragserfüllungsbürgschaft einer Zusicherung der Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung für die eigenen Auftraggeber.

VOB (Vergabe- u. Vertragsordnung f. Bauleistungen) Dabei handelt es sich um ein dreiteiliges Regelwerk, in dem die die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber und der Inhalt von Bauverträgen geregelt sind.

Warenlieferungsbürgschaft Sicherung der Zahlung von Rechnungen aus der Lieferung von Waren.

Wirtschaftsauskunft Die meisten Versicherer greifen bei der Bewertung der Unternehmensbonität kleinerer Firmen auf Wirtschaftsauskünfte der Creditreform zurück. Die Abstufungen der Bonitätsbetrachtung staffeln sich wie folgt:

  • Bonitätsindex von 100 - 199 = Ausgezeichnete Bonität
  • Bonitätsindex von 200 - 249 = gute Bonität
  • Bonitätsindex von 250 - 299 = gute bis mittlere Bonität
  • Bonitätsindex von 300 - 500 = schwache Bonität

Zollbürgschaft Diese Bürgschaften werden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Sicherstellung der Zahlung von Einfuhrumsatz und Zöllen benötigt (z.B. gemeinschaftliches Versandverfahren oder bei der Verlegung der Fälligkeit von Branntweinabgaben).


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