Erfahrungen aus der Praxis

Firmen benötigen in der Regel einen recht umfangreichen Schutz für die vielen Bereiche, in denen der Erfolg oder sogar das Überleben eines Unternehmens gefährdet werden kann. Daher stoßen wir bei Firmen auch häufiger gleich auf mehrere Probleme, wenn wir den Auftrag erhalten, bestehende Verträge zu überprüfen. Viele dieser Probleme rühren sicherlich daher, dass Ausschließlichkeits- oder Bankvertreter im Bereich der gewerblichen Versicherungen häufig nicht so trittsicher sind. Daher wird oftmals zur ersten Bewertung ein Gewerbespezialist des Versicherers, den man vertritt, mit herangezogen. Bei der weiteren Betreuung des Firmenkunden wirkt dieser Spezialist aber nicht mehr weiter mit - entsprechend wahrscheinlich ist es, dass der Schutz rasch veraltet bzw. einfach nicht mehr zu neuen Gegebenheiten passt.

Ein schönes Beispiel dafür sind die Auffälligkeiten, die wir nach Übernahme eines Maklermandats bei einem metallverarbeitenden Betrieb mit rd. 50 Beschäftigten im Rahmen der Überprüfung feststellen mussten:


Betriebsbeschreibung

Die Betriebsbeschreibung war unvollständig, denn Montagetätigkeiten auf fremden Grundstücken waren nicht genannt. Daher bestand faktisch keine Versicherungsschutz bei Montagetätigkeiten, obwohl diese bereits seit Jahren - zum Glück schadenfrei - ausgeführt wurden. 

Bearbeitungsschädendes Abschnitts

 Schäden, die der Kunde an Werkzeugen verursacht hatte, die ihm zur Veredlung von Auftraggebern überlassen wurden, waren nicht mitversichert. Für solche Bearbeitungsschäden hätte der Betrieb selbst aufkommen müssen. 

Doppelversicherung

...und dennoch Deckungslücke:
Hinsichtlich der Privathaftpflicht war der Inhaber doppelversichert: Im Rahmen der Betriebshaftpflicht und über einen separaten, privaten Vertrag bei einem anderen Versicherer. Dafür hatte er aber für sein vermietetes 6-Familienwohnhaus keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wenn beispielsweise seine Mieter nicht Schneeräumen und sich ein Passant verletzt oder dessen Habe beim Sturz zu Schaden kommt, haftet der Inhaber mit seinem Privatvermögen. 

Umweltschäden

Im Rahmen der Umweltdeckung war nur der Heizöltank deklariert worden. Die Ölabscheider und die Altölsammelstation fehlten in den Angaben. Wäre die Altölsammelstation zum Beispiel durch den Aufprall eines Staplers leckgeschlagen worden und ausgelaufen, wären alle Folgekosten nicht vom Versicherer getragen worden. Im Umweltbereich sind die Kosten für z. B. Kontamination oft immens und können für eine Firma zum existenziellen Problem werden. 

Unterversicherung

In der Feuerversicherung war die Versicherungssumme seit Jahren nicht mehr geprüft und die aktuellen Verhältnisse angepasst worden. Es bestand inzwischen eine erhebliche Unterversicherung. Im Schadensfall wäre die Entschädigungsleistung im Verhältnis gekürzt worden. Das Unternehmen hätte dadurch einen großen Teil des Schadens selbst tragen müssen. 

Vereinbarte Sicherungen

Der vor ca. 10 Jahren gestellte Antrag enthielt den Vermerk, dass alle Türen mit bündigen Sicherheitsschlössern ausgestattet seien. Mehrere Außentüren hatten allerdings nicht bündige Zylinderschlösser und das Hallentor war nur einfach durch Innenriegel abschließbar.
Werden vereinbarte Sicherungen nicht angebracht und es kommt zum Schadensfall, ist der Versicherer leistungsfrei und muss nicht für den entstandenen Schaden eintreten. 

Betriebsunterbrechung

Der Betrieb hatte auch eine Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung, damit in der Folge eines Brandschadens das finanzielle Überleben gesichert ist. Nach einem größeren Schaden vergeht nicht selten viel Zeit, bis der Betrieb wieder wie gewohnt arbeiten kann (Aufräumen, Abreißen, Baugenehmigungen einholen, neu bauen,…). Die Haftzeit wurde hier sogar mit sinnvollen 24 Monaten gut gewählt - es wurde aber nur der Rohertrag für 12 Monate gemeldet! Im Schadensfall hätte dies zu einer Kürzung der Entschädigung um ganze 50 % geführt. 


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