Versicherungsmakler vermitteln (Versicherungs- )Verträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern . Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an einen Versicherer gebunden, sondern stehen als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Interessen der Kunden auf deren Seite. (Quelle: Wikipedia)
Der Berufsstand des Maklers ist schon mehrere hundert Jahre alt. Der erste freie Vermittler wurde 1319 urkundlich erwähnt. Er war in Pisa tätig. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten noch erhalten Policen von Maklern. Der Maklerberuf war von jeher Leuten mit einem tadellosen Leumund vorbehalten. Das galt schon 2.000 v. Chr. in Babylon. Auch die Hamburgerische Maklerordnung von 1642 ernannte nur gute und tüchtige Personen zu Mäklern . Heute stellt die seit 2006 gültige Vermittlerrichtlinie der Europäischen Union zusammen mit dem 2008 erneuerten Versicherungsvertragsgesetz die Beratungsqualität sicher. Es gelten strenge Regeln, die unter anderem Berufsqualifikationen und Haftungsfragen verbindlich festschreiben. Zusätzlich müssen sich seit 2009 alleVermittler bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren lassen. Ohne diese Zulassung darf der Beruf eines Versicherungsvermittlers nicht ausgeübt werden. Der Versicherungsmakler ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag. Er unterhält Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften.
Um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden, stehen dem Makler viele Teilnehmer des Versicherungsmarktes zur Verfügung. Für seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält er eine Courtage von den Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsmakler steht rechtlich auf der Seite des Kunden. Nur so kann er dessen Interessen auch wirklich vertreten. Versicherungsmakler können Ihnen viele leistungsstarke und günstige Angebote unterbreiten, die individuell auf Ihre Wünsche und den Bedarf abgestimmt sind.
Im Gegensatz zu den gebundenen Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt . Seine Loyalität besteht in erster Linie dem Kunden bzw. Mandanten gegenüber. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Ergänzend zum Maklervertrag/ -auftrag gibt es die "Maklervollmacht". Letztere legitimiert den Makler nach außen, z. B. gegenüber den Versicherern als Sachwalter des Kunden. In dieser Vollmacht ist in Kurzform der Umfang der mit dem Mandanten vereinbarten Vollmachten beschrieben. Die Vollmacht legt der Makler bei dem Versicherer vor, bei der er z. B. im Auftrage des Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine Schadensregulierung anmeldet. (Quelle: Wikipedia)
Entscheidungen von großer Reichweite, wie z. B. die eigene Altersvorsorge oder die fachlich korrekte Absicherung Ihrer Sachwerte und Haftungsproblematiken sollten auf einer verlässlichen Konzeption fußen und professionell begleitet werden. Deshalb leisten wir umfassende Vorarbeiten, noch bevor die erste Entscheidung fällt.
Selbstverständlich entstehen dabei auch Kosten. Diese Kosten bezeichnet man im Fachjargon als Courtagen, die in der Regel bereits in den Versicherungsbeiträgen enthalten sind (so wie es auch bei Vertretern der Fall ist). Obwohl wir umfangreiche zusätzliche Arbeiten für Sie durchführen, entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
Um unserer Verantwortung gegenüber Gewerbe- und Privatkunden gerecht werden zu können, halten wir uns über das Marktgeschehen auf dem Laufenden. Dieser Marktüberblick ermöglicht, dass wir aus dem breiten Angebot und der komplexen Produktlandschaft auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen erarbeiten. Wir pflegen langjährige Geschäftspartnerschaften mit Kunden und Versicherern, die unsere Arbeit schätzen.
Wir setzen auf ausgereifte und schlüssige Konzepte, denn für uns stehen dauerhafter Nutzen und Kundenzufriedenheit im Vordergrund. Bei allen Fragen oder Wünschen kontaktieren Sie uns gerne.