Maklervollmacht, AGB, Datenschutz

Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.

Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken) Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten, sowie alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.

Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz. Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.

 


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Schramm Assekuranz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG hat 4,92 von 5 Sternen 68 Bewertungen auf ProvenExpert.com